Fehler bei der Musterung
Aus aktuellem Anlass möchte ich hier deutlich machen, welche die sprichwörtlichen Nägel zu Ihrem Sarg sein könnten, wenn Sie sowohl Wehr- als auch Zivildienst umgehen möchten:
Stellen Sie bei der Musterung keinesfalls einen Kriegsdienstverweigerungsantrag!
Da das Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Wirkung hat, dass Sie vor einer Einberufung geschützt sind, so lange das Verfahren läuft (vorausgesetzt, der Antrag wird vor Erhalt einer Vorbenachrichtigung oder eines Einberufungsbescheides gestellt), sollte gut geplant werden, wann man dieses Verfahren führt. So lange man wegen einer Zurückstellung vor einer Einberufung geschützt ist, macht es wenig Sinn, einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen.
Lassen Sie den Musterungsbescheid nicht rechtskräftig werden!
Sollten Sie innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist keine kompetente rechtliche Hilfe finden (was kaum vorstellbar ist, da Sie sich ja gerade auf meiner Webseite befinden), so legen Sie den Widerspruch zunächst selbst ein (möglichst per Telefax mit Sendebericht, damit Sie einen Nachweis für die Absendung haben). Dann befinden Sie sich im Widerspruchsverfahren gegen den Musterungsbescheid und sind für die Dauer dieses Verfahrens vor einer Einberufung geschützt. So haben Sie Zeit, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen.
Sollten Sie diese „Fehler“ schon gemacht haben, so heißt das jedoch noch nicht, dass Ihnen „nicht mehr zu helfen“ ist. Rufen Sie mich an, wir werden eine andere Lösung finden. 030 69401159
oder nehmen Sie hier Kontakt auf
Eingestellt am 10.07.2009 von KaJo Frings
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