Bundeswehr Verweigerung – aber wie?

Mancher denkt, die Verweigerung der Bundeswehr sei ganz einfach. Man bräuchte bloß vernünftige Gründe.
Das Gegenteil ist der Fall – wer statt des Kriegsdienstes Zivildienst leisten will, muss unvernünftige, nämlich Gewissensgründe, vortragen.

Ab 03.01.2011 ist das Kriegsdienstverweigerungs-
verfahren praktisch obsolet, da niemand mehr gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst herangezogen wird.