Meine Arbeit als Ihr Anwalt im Wehrrecht

Anwalt für Wehrrecht
Seit 1980 berate und vertrete ich in Wehrsachen, seit 1990 auch in Berlin und den „neuen“ Ländern.
Zum 1.3.2011 endete jedoch faktisch die Zeit der Zwangseinberufungen.
Als Jahrzehnte lang mit dieser Spezial-Materie vertrauter Rechtsanwalt stehe ich für Fragen zur neuen Gesetzeslage weiterhin zur Verfügung.

Rufen Sie an: 030 69401159 (Mo-Fr 10-13 Uhr, Mo, Di, Do 15-18 Uhr)

Erstberatungen per Telefon oder Mail berechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Mit einem Anruf in meiner Kanzlei oder dem Absenden einer Mail erklären Sie sich bereit, ein Mindesthonorar von 47,60 EURO zu zahlen.

Sollte ich selbst nicht erreichbar sein, so sprechen Sie mit meiner Mitarbeiterin Frau Engels
Rufen Sie an und schildern Sie Ihr Problem. Wir werden eine Lösung finden.