Meine Arbeit als Ihr Anwalt im Wehrrecht
Für viele kommt Wehrdienst nicht in Frage. Für viele ist auch der Zivildienst keine Alternative. Ob Popstar oder Fernsehserienheld, Programmierer, Handwerker oder Student, jeder hat oft ein gerechtfertigtes Interesse, dem Zwangsdienst zu entgehen. Als Jahrzehnte lang mit dieser Spezial-Materie vertrauter Rechtsanwalt kenne ich die tatsächlichen und rechtlichen Probleme einer Kriegsdienstverweigerung, einer Zurückstellung, einer Tauglichkeitsklage. Niemand, keine Kampagne und kein "Anti-Wehrpflichtreport" kann den anwaltlichen Rat des Spezialisten ersetzen. Und nur der Anwalt haftet für Beratungsfehler.
Ihr "Hausanwalt" wird in vielen Belangen kompetent sein, im Wehrrecht ist er es meistens nicht. Und schon die erste unbedachte Reaktion auf ein Schreiben der Bundeswehr kann der sprichwörtliche Nagel zu Ihrem ( nicht mehr sprichtwörtlichen) Sarg sein.
Also lieber sofort zum Spezialisten, dem Anwalt für Wehrrecht. Denn schlechter Rat ist (zu) teuer.
Rufen Sie an: 030 69401159 (Mo-Fr 10-13 Uhr, Mo, Di, Do 15-18 Uhr)
In Eilfällen erreichen Sie mich auch unter: 0171 7678589
Erstberatungen per Telefon oder Mail berechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Mit einem Anruf in meiner Kanzlei oder dem Absenden einer Mail erklären Sie sich bereit, ein Mindesthonorar von 47,60 EURO zu zahlen.
Sollte ich selbst nicht erreichbar sein, so sprechen Sie mit meiner Mitarbeiterin Frau Engels
Rufen Sie an und schildern Sie Ihr Problem. Wir werden eine Lösung finden.


